Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen - Politik für Menschen mit Handicap

Politik für Menschen mit Handicap
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„Was nicht erst getrennt wird, muss hinterher nicht integriert werden.“ (Richard von Weizsäcker , ehemaliger Bundespräsident)

Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen


Materialien zur UN-Konvention
 
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden: „UN-BRK“) vom 13. Dezember 2006 ist nach seiner Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Aus diesem Anlass habe ich mich entschlossen, dieser UN-Konvention eigene Seiten auf meiner Homepage zu widmen. Schließlich dürften die Festlegungen dieser Konvention die Grundlage für vieles darstellen, was in meinem „Konzept einer neuen Politik zu Gunsten von Menschen  mit Handicap“ als notwendige Maßnahme bezeichnet worden ist.
       
Da die UN-BRK amtlich nur in den Sprachen Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch vorliegt (vgl. Artikel 50 „Verbindliche  Wortlaute“), gibt es keine deutsche Übersetzung des Dokuments, die als „verbindlich“ angesehen werden kann. Bei der „amtlichen“ deutschen Übersetzung handelt es sich um eine zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung. Diese ist von Anfang an (u.a. auch von Bündnis 90/DIE  GRÜNEN) kritisiert worden, weil sie die laut Art. 50 verbindlichen Fassungen nicht korrekt abbilde. So müsse der in der abgestimmten Fassung verwendete  Begriff „Integration“ (=  Eingliederung) laut der verbindlichen Fassung durch „Inklusion“ (=  Einschließung) ersetzt werden. Das Netzwerk Artikel 3*) hat daher eine „Schattenübersetzung“ des verbindlichen Textes erstellt; ich freue mich, die beiden Texte nebeneinander auf dieser Website präsentieren zu können. Zusätzlich biete ich noch eine in der Verantwortung der seinerzeitigen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung entstandene Broschüre an, die den Text der UN-Konvention „in leichter Sprache“ darstellt.
      
*) Auf diesen Seiten finden Sie viele weitere Hinweise und Materialien zur UN-BRK


Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung
                 
Nach der Verabschiedung eines ersten Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK am 15. Juni 2011 hat die Bundesregierung am 28. Juni 2016 eine zweite Auflage verabschiedet (kurz „NAP 2.0“ genannt). Beide Aktionspläne finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS). Darüber hinaus gibt es dort eine Kurzbeschreibung des NAP 2.0.


 
(Hinweis: Alle auf dieser und der über den vorstehenden Link abrufbaren Folgeseite verlinkten nicht von mir selbst erstellten Dokumente sind Originaldokumente; ich habe sie lediglich für meine Archivierung mit eigenen Dateinamen versehen, um sie besser identifizieren zu können.)


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