Materialien und Initiativen zur Umsetzung der UN-Konvention - Politik für Menschen mit Handicap

Politik für Menschen mit Handicap
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„Was nicht erst getrennt wird, muss hinterher nicht integriert werden.“ (Richard von Weizsäcker , ehemaliger Bundespräsident)

Materialien und Initiativen zur Umsetzung der UN-Konvention


Initiativen zur Gesundheitssorge

Aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2022 informiert der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Patientenvertretern (G-BA) über zwei von seinem Innovationsausschuss geförderte Projekte, die die Verbesserung der Möglichkeiten der Gesundheitsförderung insbesondere von Menschen mit geistiger und/oder schwerer Mehrfachbehinderung zum Ziel haben. In einer (auf der Homepage des G-BA leider nicht auffindbaren) Pressemitteilung, mit der diese Informationen am 25.11.2022 per E-Mail übermittelt wurden, wird eingeräumt, dass die Gesundheitssysteme oft nicht auf die besonderen Bedürfnisse dieser Menschen eingestellt sind.

Offenbar bereits seit einiger Zeit läuft das Projekt MeZEB (Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung). Mit diesen Zentren soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass viele Arztpraxen nicht auf die speziellen Bedürfnisse und Bedarfe von Menschen mit geistigen oder schweren Mehrfachbehinderungen eingerichtet sind. Den Angaben zufolge wird derzeit von Forschenden der Universität Bielefeld untersucht, inwieweit sich die Behandlung dieses Personenkreises durch die Inanspruchnahme solcher Zentren verändert hat.

Anscheinend in jüngster Zeit neu aufgelegt worden ist ein Projekt, das speziell die Verbesserung der Gesundheitssituation von Menschen mit geistiger Behinderung zum Ziel hat. Mit ihm soll das Problem angegangen werden, dass dieser Personenkreis aufgrund mangelnder Information Vorsorgeangebote und andere Möglichkeiten zur Gesunderhaltung weniger häufig nutzt als die „Normalbevölkerung“. In sieben Hamburger Bezirken wird zunächst das bestehende Präventionsangebot für Menschen mit geistiger Behinderung erfasst, darauf aufbauend begleiten spezialisierte Pflegekräfte vom Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf die Studienteilnehmenden auf dem Weg zu einer besseren Gesundheitskompetenz. Dafür vereinbaren sie mit den Teilnehmenden und ggf. deren Betreuungspersonen mehrere Hausbesuche und erarbeiten, aufbauend auf einer Bedarfserhebung, gemeinsam einen Plan mit individuellen Zielen.“, so ein Auszug aus der Projektbeschreibung. Es hat den sperrigen Namen Fallmanagement und Pflegeexpertise als Präventionsansatz für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung“ (FaPP-MgB).

Hinweis: Die hier verlinkten Dokumente enthalten ihrerseits jeweils weiterführende Links zu sie erläuternden Texten.

Meine Meinung: Diese Projekte und ihre Zielsetzungen sind sicherlich lobenswert und wichtig, zielen sie doch auf die Verbesserung der Gesundheitsversorgung besonders schwer behinderter und hierdurch besonders benachteiligter Menschen. Es muss jedoch der Hinweis erlaubt sein, dass ein großes Manko in der Gesundheitsversorgung behinderter Menschen schlicht darin liegt, dass viele Arztpraxen noch immer nicht für auf einen Rollstuhl angewiesene oder schwer gehbehinderte Menschen erreichbar sind. Diese Probleme zu beheben liegt zwar nicht in der Zuständigkeit des G-BA; der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung sollte (nein: muss) jedoch zum Anlass genommen werden, auch auf diesen Missstand hinzuweisen.


Zweiter und dritter Staatenbericht vorgelegt

Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem für die Umsetzung der UN-BRK zuständigen Ausschuss der Vereinten Nationen (UN) regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung der mit  der Ratifizierung (formellen Annahme) des Dokuments eingegangfenen Verpflichtungen Bericht zu erstatten. Im Juli 2019 wurde hierzu der „Zweite und dritte Staatenbericht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegt. Aus ihm geht hervor, dass bereits einige Schritte unternommen worden sind, um die Situation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu verbessern. Dennoch bleibt zur Verbesserung der Alltagssituation dieser Menschen noch viel zu tun.


Appell Hilfesystem für Kinder mit Behinderungen vereinheitlichen erfolgreich!

Am 18. Juli 2019 hatte ich darüber informiert, dass es mehr als zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention es in Deutschland weiterhin eine Ungleichbehandlung von Kindern gibt, die auf Hilfen wegen einer Behinderung bzw. Beeinträchtigung angewiesen sind: Ein Teil dieser Kinder erhält Hilfen nach dem im SGB VIII geregelten Jugendhilferecht, ein anderer solche nach dem Recht der Eingliederungshilfe, das im SGB XII geregelt ist. Das führt in manchen Fällen zu der Situation, dass Kinder derselben Familie in unterschiedlichen Hilfesystemen landen“. Da die Zuordnung zu einem der beiden Hilfesysteme u.a. auch von der Höhe des Intelligenzquotienten (IQ) abhängig gemacht wird, der sich ja im Verlauf der Zeit und je nach beurteilender Stelle ändern kann, kann zudem die skurrile Situation entstehen, dass für ein Kind plötzlich ein Wechsel in ein anderes Hilfesystem verordnet wird, obwohl sich an seiner Behinderung (und damit auch an seinem Hilfebedarf) praktisch nichts verändert hat. Dieser Zustand ist also nicht nur aus grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen unbefriedigend, sondern führt auch für die betroffenen Kinder und ihre Familien zu schwierigen und diesen kaum vermittelbaren Situationen. Schließlich unterscheiden sich nicht nur die Hilfen als solche, sondern auch die Voraussetzungen für ihre Gewährung.

Der im Juni 2019 gestartete Appell Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!, um dessen Unterstützung ich Sie an dieser Stelle gebeten hatte, ist nach Angaben der Initiatoren am 9. August 2019 mit einem „wunderbaren Ergebnis“ abgeschlossen worden. Demnach wurde er insgesamt 471 mal unterstützt. Zu den Unterstützern zählten 120 Professor*innen/Wissenschaftler*innen sowie über 30 Hochschulen/Institute/Fachbereiche, rund 260 bundes- und landesweite sowie regionale Verbände/Träger/Einrichtungen, Landesministerien und Kommunen, 40 Fachkräfte als Einzelpersonen, knapp über 10 Politikvertreter*innen aus dem Deutschen Bundestag und aus Landtagen sowie eine nicht genannte Zahl von Betroffenen (Elterfn, Pflegeeltern). Derzeit wird an der Endfassung des Appells sowie an seiner Veröffentlichung in Richtung der Politik und der Medien gearbeitet. Sobald dies geschehen ist, wird auch an dieser Stelle die Endfassung zu finden sein.

Allen, die auf den auf dieser Seite veröffentlichten Hinweis hin den Appell mitgetragen haben, möchte auch ich meinen herzlichen Dank aussprechen.


Umsetzung des Rechts auf inklusive Beschulung

Im Oktober 2012 habe ich mich entschlossen, dem Thema der Umsetzung des Rechts auf inklusive Beschulung eine eigene Seite zu widmen. Dort finden Sie alle aus meiner Sicht wichtigen Informationen und Dokumente zu diesem Thema.


Die Kampagne „Alle inklusive“
 
Bereits im Jahr 2009 ist die während der Regierungszeit der Großen Koalition (2005 - 2009) amtierende Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Behindertenbeauftragte), die SPD-Bundestagsabgeordnete Karin Evers-Meyer, aktiv geworden und hat auf einer Reihe von acht Fachkonferenzen mit weit über 1.000 behinderten Menschen „Handlungsaufträge“ zu acht Themenfeldern formuliert, die in einer Broschüre  zusammengefasst sind. Die hierzu entstandene Website existiert auch im Jahr 2018 noch und bietet weitere ergänzende Informationen zur UN-BRK.


Info-Portal für Menschen mit Behinderungen

Informationen zu verschiedensten Aspekten der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bietet das Info-Portal des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung einfach teilhaben. Die Informationen können wahlweise in Alltagssprache, leichter Sprache und Gebärdensprache abgerufen werden.
 
   

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