
„Was nicht erst getrennt wird, muss hinterher nicht integriert werden.“ (Richard von Weizsäcker, ehemaliger Bundespräsident)
Sehr geehrte Besucher,
am 20. Januar 2012 erreichte mich ein Schreiben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mit der Mitteilung, dass das Verfahren bezüglich meiner im Oktober 2010 zugelassenen Petition zum verbesserten Schutz behinderten ungeborenen Lebens „abgeschlossen" worden sei. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf wurde nicht gesehen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite „Schutz ungeborenen Lebens", die Sie über die Übersicht erreichen.
Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Januar 2012 die Bestimmungen der Heilmittelrichtlinie vom 1. Juli 2011 über Verordnungen außerhalb des Regelfalles nun durch gesetzliche Klarstellungen im SGB V ergänzt, so dass die Ärzte nunmehr hinsichtlich dieser Verordnungen weitestgehend vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen geschützt sind. Mir vorliegenden Berichten von Betroffenen zufolge hapert es allerdings bei der Umsetzung dieser Regelungen. Näheres entnehmen Sie bitte der Seite „Politik aktuell". Dort finden Sie auch einen Hinweis auf zwei für behinderte Menschen bzw. ihre Familien wichtige Petitionen, die noch bis zum 22. bzw. 23. März 2012 mitgezeichnet werden können.
Auf der Anfang 2010 eingerichteten Seite mit Informationen zur UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen finden Sie neben den entsprechenden Texten auch Hinweise zum im Juni 2011 (!) von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan zu deren Umsetzung; Sie erreichen diese Seite über den entsprechenden Link im nebenstehenden Text (und natürlich über die Übersicht), ebenso wie die weiteren Dokumente, die sich mit deren Umsetzung befassen. Einen peinlichen Fehler, der mir in meiner Zusammenfassung des Gutachtens über die Wirkung der Konvention auf das deutsche Schulsystem unterlaufen ist, habe ich am 12.04.2012 korrigiert. Die Nutzer, die sich dieses Dokument bis zu diesem Tag heruntergeladen haben, bitte ich um Entschuldigung für dieses Versehen.
In meine Linksammlung habe ich am 31.01.2012 eine Seite aufgenommen, auf der Sie Informationen zum barrierefreien Wohnungsbau finden.
Ich werde mich auch weiterhin bemühen, Ihnen neben meinem Konzept einer neuen Politik für Menschen mit Handicap, das ich nach wie vor für aktuell halte, für Sie wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die letzte Aktualisierung dieser Webseite erfolgte am 12.04.2012 um 15.49 Uhr.
Bernd Masmeier
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Es ist notwendig, sich zu Wort zu melden!
Obwohl sich in den letzten Jahren einiges getan hat, haben viele Menschen mit Handicap immer noch das Gefühl, Menschen zweiter Klasse zu sein. Nach Fortschritten im gesellschaftlichen Bereich zu Beginn der rot-grünen Regierungszeit, die gekennzeichnet werden durch die Schaffung des SGB IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes, hat sich insbesondere durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz und ausbleibende Rentenanpassungen die finanzielle Situation vieler Menschen mit Handicap verschlechtert. Da auch viele öffentliche Kassen, insbesondere die der Länder und Kommunen, leer sind, ist zudem die Hilfe für die Menschen mit Handicap gefährdet, die für ihr Leben in der Gesellschaft besonderer Hilfen bedürfen. So gab es Überlegungen, alle Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen unter einen Finanzkraftvorbehalt zu stellen: sie sollten nur dann erbracht werden können, wenn genug Geld im Staatssäckel vorhanden ist.
Dies ist zwar vorerst vom Tisch, doch bei knappem Geld ist die Qualität der Hilfe in Gefahr. Es gibt einige Vorschläge, die die Hilfe sichern sollen, doch ob sie wirken werden, scheint mir fraglich. Daher plädiere ich dafür, eine „neue Politik zu Gunsten von Menschen mit Handicap" in die Diskussion einzuführen. Sie gründet auf der Überlegung, dass die Sondereinrichtungen für Menschen mit Handicap teuer sind und die Integration dieser Menschen in die Gesellschaft behindern. Wenn aber Menschen mit Handicap den „normalen" Kindergarten, die „normale" Schule besuchen und soweit wie möglich auf „normalen" Arbeitsplätzen beschäftigt werden, kann langfristig nicht nur viel Geld für die Sondereinrichtungen gespart werden, sondern es wird auch mehr Steuerzahler geben: die Menschen mit Handicap, die heute in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten (müssen), obwohl sie das Potenzial haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (fast) normal zu verdienen. Für dieses Modell möchte ich werben und alle, die diese Website besuchen, zur Diskussion darüber einladen.
Für das Jahr 2010 oder eines der Folgejahre steht wahrscheinlich wieder einmal eine Reform des Gesundheitswesens, sprich: des SGB V, an. Auch hierzu sollten sich Menschen mit Handicap zu Wort melden, weil ihre Belange in diesem Bereich in der Vergangenheit viel zu wenig berücksichtigt worden sind. Schließlich gebietet die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen, zu der ich Anfang 2010 eine eigene Seite auf dieser Homepage eingestellt habe, einen unentgeltlichen oder zumindest bezahlbaren Zugang für Menschen mit Behinderungen zu allgemeinen Gesundheitsleistungen. Als einen Beitrag zur Umsetzung dieser Konvention finden Sie Vorstellunngen für eine Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung aus der Sicht behinderter und chronisch kranker Menschen auf der Seite, die Dokumente zur Umsetzung der Konvention anbietet. Seit März 2010 befasst sich eine Regierungskommission mit der Umsetzung der Ankündigungen im Koalitionsvertrag zu diesem Thema. Dieser ist das erwähnte Dokument ebenso zugeleitet worden wie den für Gesundheitspolitik bzw. Behindertenfragen zuständigen Sprechern bzw. Beauftragten der Bundestagsfraktionen; es gibt hierauf auch erste, allerdings überwiegend unverbindliche, Reaktionen.
Ein weiteres, womöglich noch wichtigeres Anliegen dieser UN-Konvention ist die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung an allgemeinen Schulen (Regelschulen). Wie ich bereits in meinem „Konzept einer neuen Politik zu Gunsten von Menschen mit Handicap" deutlich gemacht habe, ist dies eine wichtige Voraussetzung für eine echte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Wie sich die UN-Konvention in diesem Bereich auf das deutsche Schul- und Rechtssystem auswirkt und ob sich aus der Konvention ein unmittelbarer Anspruch des einzelnen Kindes mit Behinderung ergibt, untersucht ein Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Dr. Eibe Riedel; den Versuch, dieses allgemeinverständlich darzustellen, finden Sie ebenfalls auf der Seite mit den Dokumenten zur Umsetzung der Konvention (s. Link im vorherigen Absatz).
Darüber hinaus möchte ich mich bemühen, weitere Informationen zu vermitteln, die für Menschen mit Handicap wichtig sind, und zwar überwiegend aus dem politischen Bereich. Um Ihre Mitarbeit bitte ich Sie, wenn Sie von einer spastisch-athetotischen Bewegungsstörung betroffen sind und versuchen oder versucht haben, diese mit Cannabis-Präparaten positiv zu beeinflussen. Hier bitte ich Sie, mir Ihre Erfahrungen mitzuteilen. Außerdem sind mir Ihre Meinungen zu meiner Website und zu den dort behandelten Themen wichtig, und es interessiert mich auch, wo nach Ihrer Meinung etwas mit der Integration von Menschen mit Handicap im Argen liegt und verbessert werden muss. Und schließlich erfahren Sie auch noch ein klein wenig über den Menschen, der hinter dieser Website steht.
Noch ein Wort zum Technischen: Mir ist bewusst, dass diese Homepage den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung in vielen Punkten nicht zu entsprechen vermag. Nach über drei Jahren ist es mir nun dank der engagierten Hilfe eines blinden Besuchers immerhin gelungen, den für sehbehinderte Menschen vermutlich sehr störenden „mouse-over-Effekt" der seitlichen Link-Leisten von weiß auf blau umzustellen, so dass die Links beim Darüberfahren nicht mehr nahezu unsichtbar werden. Nach einer Aufrüstung meines technischen Equipments bin ich darüber hinaus seit Anfang 2010 bemüht, die auf diesen Seiten eingestellten PDF-Dokumente in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen. Leider ist dies aufgrund der Gestaltung der Dokumente und der im Acrobat Reader zur Verfügung stehenden Vorlese-Funktion nur eingeschränkt möglich, da dieser Fußnoten und Kopfzeilen beim Vorlesen einbezieht. Ob es andere Sprachausgabe-Software für blinde und sehbehinderte Menschen gibt, die diese unerwünschten Effekte vermeiden kann, ist mir leider nicht bekannt. In meinem Programm zur Erstellung und Konvertierung (vorlesbarer) PDF-Dateien habe ich leider keine Funktion entdeckt, die den beschriebenen Effekt zu vermeiden vermag.
Bernd Masmeier
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