Wichtige Petitionen - Politik für Menschen mit Handicap

Politik für Menschen mit Handicap
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„Was nicht erst getrennt wird, muss hinterher nicht integriert werden.“ (Richard von Weizsäcker , ehemaliger Bundespräsident)

Wichtige Petitionen


Hinweis auf aktuelle Petitionen

Am 24. Oktober 2020 kann ich auf zwei auf der Seite des Deutschen Bundestag laufende Online-Petitionen hinweisen; von diesen betrifft eine den Personenkreis allerdings nur indirekt, während die zweite eine spezielle Gruppe betrifft (Hinweis: Soweit ich mich an den Diskussionen zu einer Petition beteilige, geschieht dies unter dem Pseudonym „Lebensschützer“):

Mit der Petition 116209 wird die Einlösung einer Festlegung in mittlerweile zwei Koalitionsvereinbarungen von die Bundesregierung bildenden Parteien gefordert, die gesetzlichen Grundlagen für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zu reformierren. Dieses Instrument dient dazu, Arbeitnehmer nach längeren Erkrankungen, aber auch z.B . nach schweren Unfällen, wieder stufenweise auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu lassen. In der Diskussion werden im Wesentlichen (offenbar von aktiven Betriebsratsmitgliedern) vehement zwei völlig gegensätzliche Positionen vertreten: Während der Petent (offenbar Betriebsratsmitglied eines Großunternehmens) schwerwiegende Mängel bei der Umsetzung des Verfahrens beklagt, wird von einem anderen Betriebsrat geschildert, in seiner Jahrzehnte langen Praxis habe es hier niemals Probleme gegeben. Da der in der Petition behandelte Sachverhalt auch Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung betreffen kann, weise ich auf sie hin. Eine Empfehlung kann ich zu ihr nicht abgeben, da ich die Wichtigkeit bzw. Tragweite des geschilderten Problems nicht beurteilen kann. Am 24.10.2020 hatten 88 Personen die Petition mitgezeichnet; dies ist noch bis zum 11.11.2020 möglich.

Die Petition 114500 schildert ein Problem in der psychotherapeutischen Versorgung, das sich der Darstellung zufolge ergibt, wenn nach der Entlassung aus einer stationären Behandlung ambulante psychotherapeutische Behandlung erforderlich ist. Diese könne nach einer kürzlich erfolgten Änderung des SGB V nicht mehr durch den behandelnden Psychiater veranlasst werden. Zwar scheint ein Diskussionsbeitrag darauf hinzudeuten, dass es sich hierbei um ein regionales Problem handelt. Da ich jedoch den Sachverhalt mangels eigener Betroffenheit und entsprechender Sachkenntnis nicht abschließend beurteilen kann, weise ich auf diese Petition hin, ohne eine Empfehlung abgeben zu können. Am 24.10.2020 war die Petition von 13 Personen mitgezeichnet worden; Mitzeichnungsschluss ist am 18.11.2020.

Bitte  beachten Sie, dass für die Mitzeichnung einer Petition und/oder die  Teilnahme an der Diskussion zu einer solchen eine vorherige Anmeldung  bzw. Registrierung erforderlich ist. Diese ist auch mittels des elektronischen Personalausweises möglich, sofern Sie über ein  entsprechendes Lesegerät verfügen und die hierfür zur Verfügung  gestellte App installiert haben. Weitere Hinweise finden Sie auf der Website.


Am 6. Juni 2020 hatte ich an dieser Stelle auf eine Petition aufmerksam gemacht, die Forderungen zur Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland, insbesondere zu einer Umstrukturierung der Ausbildung von Pflege- und Pflegefachkräften aufgestellt hatte. Bei einer Kontrolle des von mir an dieser Stelle eingestellten Links zu dieser Petition stelle ich am 20.08.2020 fest, dass diese Petition zwar nach wie vor mitgezeichnet werden kann, der zugehörige Text auf der verlinkten Seite jedoch nicht mehr abrufbar und auch über andere Seiten der fraglichen Homepage offenbar nicht mehr auffindbar ist. Nach den an diesem Tag vorgefundenen Angaben sind seit dem 27.05.2020 erst 14.421 der für das Erreichen des Quorums notwendigen 50.000 Unterschriften (= 29 %) zusammengekommen. Da ich wegen der geforderten Verlagerung der Pflegefachkräfte-Ausbildung auf die universitäre Ebene ohnehin von der Mitzeichnung abgeraten hatte und nun nicht einmal eingesehen werden kann, was mitgezeichnet werden soll, habe ich mich entschlossen, diesen Link zu entfernen. Dieser Hinweis wird noch eine Zeit lang hier erscheinen, nach angemessener Zeit jedoch komplett entfernt werden. Angesichts dieser für mich nicht absehbaren und zudem völlig unverständlichen Entwicklung bedaure ich ausdrücklich, überhaupt auf diese Petition hingewiesen zu haben.


Petitionen in der Prüfung

Wichtiger Hinweis: Bei der Aktualisierung dieser Seite am 1. Mai 2020 habe ich die Reihenfolge der nachstehend aufgeführten Petitionen, deren Mitzeichnungsfrist abgelaufen ist und deren Mitzeichnungs-Ergebnisse ich nach der Erwähnung auf dieser Seite bekanntgeben möchte, umgekehrt: Ab sofort erscheinen die Petitionen mit der zuletzt abgelaufenen Mitzeichnungsfrist zuerst, nachfolgend dann die „älteren“. Ich hoffe, hiermit eine bessere Übersichtlichkeit herzustellen, und hoffe, dass diese Maßnahme Ihre Zustimmung findet.

Mit der Petition 114531 wurde die Rückgängigmachung der Anhebung der Altersgrenze für die Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Schwerbehinderung gefordert. Diese solle wieder auf die Vollendung des 63. Lebensjahres abgesenkt werden. Zudem wird die Wiedereinführung der Rente wegen Berufsunfähigkeit gefordert sowie Erleichterungen beim Zugang zur Erwerbsminderungsrente. Trotz gewisser Zweifel bezüglich der aufgestellten Forderung zur Berufsunfähigkeitsrente (ist das wirklich praktikabel?), hatte ich Sie um Ihre Mitzeichnung gebeten. Vom 08.10.2020 stieg die Zahl der Mitzeichner bis zum Mitzeichnungsschluss am 21.10.2020 noch von 733 auf erfreuliche 1.154 an. Allen, die auf meinen Hinweis hin diese Petition unterstützt haben, möchte ich hierfür herzlich danken.


Die Petition 115524 wies auf ein Problem hin, das sich für schwerbehinderte Menschen ergibt, die in einem Beamtenverhältnis stehen. Jedenfalls wenn diese ledig sind, scheint sich nach der Darstellung des Petenten in der Addition von Beihilfe-Ansprüchen und solchen aus der privaten Krankenversicherung eine Lücke von 20% bei der Deckung der jeweiligen Krankheitskosten zu ergeben: Die Petition fordert die Schließung dieser Lücke. Allerdings scheint das Problem der Diskussion zufolge nur einen recht kleinen Personenkreis zu betreffen. Diesem sollte allerdings die Solidarität nicht verweigert werden. Aus diesem Grunde hatte ich am 08.10.2020 auf diese Petition hingewiesen und Sie um deren Unterstützung gebeten. Die Zahl der Mitzeichner hat sich in den verbleibenden sechs Tagen der Mitzeichnungsfrist noch von 888 auf deren 999 erhöht. Allen, die auf meinen Hinweis hin diese Petition unterstützt haben, möchte ich hierfür herzlich danken.


Entgegen meiner Einschätzung, die Petition 110447 verfolge mit der Forderung nach einer personellen Stärkung der Schwerbehindertenvertretung ein Anliegen, das nicht von vornherein völlig unvernünftig und abwegig erscheine, war die Mehrzahl der Besucher der Seite des Petitionsausschusses offenbar anderer Ansicht. Trotz meiner Bitte an die Leserinnen und Leser dieser Seite, diese Petition zu unterstützen, erhöhte sich die Zahl der Mitzeichner*innen vom Tag der Veröffentlichung, dem 20.08.2020, von seinerzeit 5 Personen bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 17.09.2020 nur noch auf deren 42. Ausschlag gebend hierfür waren offenbar praktische Erwägungen. So wurde etwa argumentiert, die Schwerbehindertenvertretung habe ohnehin nur ein Vorschlagsrecht; Entscheidungen treffe letztlich immer der Betriebsrat. Da meine Empfehlung zur Mitzeichnung sich auch nur auf eine gewissermaßen „appellative“ Wirkung dieser Petition bezog, die Vertretung der Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen verstärkt in deren eigene Hände zu legen, kann ich diese meine Fehleinschätzung recht locker zugeben und verschmerzen.

Mit der Petition 112612 wurde gefordert, die Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und das den Beschäftigten dort gewährte Mittagessen künftig (wieder) als „Einheitsleistung“ zu erbringen, um so den Antragsaufwand für die betroffenen Personen zu verringern. Diese Petition hatte auch bei mir zu einiger Verwirrung hinsichtlich der Frage geführt, ob tatsächlich ein Problem vorlag, und falls ja wie dieses zu lösen wäre. Bei dieser Beschäftigung und der Finanzierung des Mittagessens als Bestandteil des Lebensunterhalts handelt es sich um zwei völlig verschiedene Lebenssachverhalte, die seit dem 1. Januar 2020 in zwei unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern mit unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen geregelt sind. Nachdem es zunächst so aussah, als ergebe sich aus dieser Neuregelung tatsächlich ein grundsätzliches Problem, deutete nach langwierigen Recherchen Vieles darauf hin, dass es lediglich mit der Umsetzung des vom Bundesarbeitsministerium in einem Rundschreiben vom 28. Oktober 2019 empfohlenen Verfahrens zu ihrer Durchführung hapert. Obwohl ich diese Erkenntnisse in einem Beitrag vom 07.08.2020 gepostet hatte, erhöhte sich die Zahl der Mitzeichner vom 10.08.2020 bis zum Mitzeichnungsschluss am 17.08.2020 noch einmal erheblich von 152 auf 273.

Mit der Petition 111065 wurde ein Ausgleich auch der psychischen Belastungen, die mit der Unterbringung eines Ehe- oder Lebenspartners in einer stationären Pflegeeinrichtung verbunden sind, durch eine veränderte Berechnung des für die Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung maßgebenden Einkommens angestrebt. Gegen diese Petition hatte ich grundsätzliche Bedenken angemeldet: Zum einen habe ich Zweifel, ob auch psychische Belastungen materiell durch Regelungen des Krankenversicherungsrechts (also im SGB V) auszugleichen sind, zum anderen habe ich (noch darüber hinausgehend) Zweifel, ob ein solcher Ausgleich (dessen Notwendigkeit ich gar nicht bestreiten will) ausgerechnet an dieser Stelle erfolgen muss bzw. sollte. Folglich hatte ich eine Mitzeichnung nicht empfohlen. Die Zahl ihrer Unterstützer erhöhte sich von 26 Personen am 18.07.2020 bis zum Mitzeichnungsschluss am 05.08.2020 noch auf deren 63.

Die Petition 108041 forderte, die Berechtigung zum Bezug für Kindergeld für behinderte Menschen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, auf die Fälle auszuweiten, in denen der behinderte Mensch nicht im Haushalt der Eltern lebt. Mit einem bereits am 29.06.2020 von mir eröffneten Diskussionszweig hatte ich deutlich gemacht, dass das Anliegen dieser Petition offenbar bereits durch das geltende Recht erfüllt ist. Eine weitere Diskussion zu der Petition nicht mehr stattgefunden. Trotz meiner oben dargestellten Einschätzung hat sich die Zahl der Mitzeichner vom 03.07.2020 bis zum Mitzeichnungsschluss am 27.07.2020 noch von 10 auf 80 Personen erhöht.

Mit der Petition 110308 sollte ein mögliches, durch „Corona“ bedingtes Problem gelöst werden. Der im Pflegeversicherungs-Recht vorgesehene Entlastungsbetrag“ für pflegende Angehörige (§ 45b SGB XI) kann, soweit in einem Kalenderjahr die Leistung nicht komplett in Anspruch genommen wurde, auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Der Petent geht nun davon aus, dass im ersten Halbjahr 2020 wegen der durch „Corona entstandenen Belastungen für die ambulanten Pflegedienste nicht alle in 2019 nicht ausgeschöpften Leistungen abgerufen werden konnten, und fordert daher, diesen Übertragungszeitraum bis zum 1. Juli 2021 zu verlängern. Diese Forderung hatte ich unterstützt und alle Leser dieser Seite gebeten, diese Petition mitzuzeichnen. Vom 26.06.2020 bis zum Mitzeichnungsschluss am 16.07.2020 hat sich die Zahl der Unterstützer noch von 29 auf 77 erhöht. Allen, die auf meinen Hinweis hin diese Petition mitgezeichnet haben, möchte ich hierfür danken.

Die Petition 110567 forderte eine Ausdehnung des Förderbereichs der so genannten Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) von Kraftfahrzeugen auf weitere Fahrzeuge (als Beispiel wurden u.a. Pedelecs genannt). In der Diskussion war u.a. darauf hingewesen worden, dass diese Fahrzeuge von schwerbehinderten Menschen wohl kaum benutzt werden könnten. Ergänzend hatte ich in einem Beitrag zu erläutern versucht, weshalb sich die Verordnung (zu Recht) auf die Förderung der Beschaffung eines Kraftfahrzeugs beschränkt. Zudem hatte ich darauf hingewiesen, dass sich Hilfen für behinderte Menschen immer auf den Ausgleich eines Nachteils gegenüber nicht behinderten Menschen beschränken sollten und niemals eine Bevorteilung gegenüber diesen herstellen dürfen. Daher hatte ich von einer Mitzeichnung abgeraten. Viele Besucher der Seite des Petitionsausschusses dürften dies ähnlich gesehen haben; die Zahl der Mitzeichner stieg von ohnehin mageren 15 Personen am 06.06.2020 bis zum Mitzeichnungsschluss am 24.06.2020 nur noch auf 36.

Mit der Petition 108924 wurde eine verbesserte Erreichbarkeit von Bahnhöfen durch die Anbringung von Rampen angestrebt. Dieses eher begrenzte Anliegen wurde im Titel der Petition allerdings recht anspruchsvoll mit „Flächendeckende Barrierefreiheit an Bahnhöfen“ bezeichnet. U.a. in einem vom Petenten selbst eröffneten Diskussionszweig hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass zur „Barrierefreiheit“ weit mehr gehört als die mit der Petition geforderte Maßnahme. Auch hatte ich beklagt, dass hier aus meiner Sicht Menschen mit Behinderung „vor einen Karren gespannt“ werden sollten, weil zumindest der Eindruck entstehen könne, es gehe eigentlich um eine leichtere Erreichbarkeit der Bahnsteige für Fahrradnutzer/innen. Dennoch hatte ich die Mitzeichnung dieser Petition empfohlen, weil mit ihr ein wichtiger Anstoß für mehr Barrierefreiheit an Bahnhöfen gegeben werden könne.Die Zahl ihrer Mitzeichner stieg 32 Personen am 22.05.2020 nur zwei Tage nach ihrer Veröffentlichung trotz teilweise heftig vorgetragener Gegenargumente erfreulicherweise bis zum Mitzeichnungsschluss am 17.06.2020 auf immerhin 233. Allen Lesern dieser Seite, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben, möchte ich für diese Unterstützung herzlich danken.

Die Petition 108988 forderte eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Arbeitnehmer auch auf die Probezeit. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Ausweitung mit Sinn und Zweck der Probezeit nicht vereinbar wäre und mit einiger Wahrscheinlichkeit die Beschäftigungschancen dieser Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter verringern würde. Daher hatte ich von einer Unterstützung dieser Petition dringend abgeraten. Die ohnehin schon geringe Zahl der Mitzeichner stieg denn auch von 21 Personen am 21.05.2020 bis zum Mitzeichnungsschluss am 11.06.2020 nur noch auf deren 56.

Mit der Petition 108583 möchte der Petent eine dem Einzelnen vom Staat aufzuerlegende Verpflichtung erreichen, für den Fall der Unfähigkeit, seinen eigenen Willen kundzutun, durch Ausfüllen eines detailliert beschriebenen Formulars dafür Sorge zu tragen, dass sein Patientenwille beachtet wird. Nach Durchsicht der bis zum 1. Mai 2020 erstellten Diskussionsbeiträge hatte ich einen weiteren Diskussionszweig eröffnet, in dem ich unter Verweis auf das „Sterbehilfe“-Urteil des BVerfG darauf hinwies, dass eine Umsetzung des Anliegens dieser Petition unvereinbar mit dem Grundgesetz wäre. Zwar gab es auf diesen Beitrag keine Reaktion; eine Person befürwortete diesen Beitrag. Zudem wurde das Argument der Verfassungswidrigkeit der Forderung in einem weiteren Beitrag mit dem Hinweis erweitert, sie stelle einen „Aufruf zur Euthanasie“ dar, was ebenfalls von einer Person unterstützt wurde. Vom 01.05.2020 bis zum 26.05.2020 stieg die Zahl der Unterstützer noch von 9 auf 47 Personen.

Die Petition 108240 betrifft einen Spezialfall des Betreuungsrechts. Wenn in einem Verfahren im Bereich des Sozialrechts die diesen Fall bearbeitende Behörde der Auffassung ist, dass der/die Antragsteller/in wegen Behinderung oder (psychischer) Erkrankung nicht in der Lage ist, sich selbst in der notwendigen Weise gesetzlich zu vertreten, kann sie beim Betreuungsgericht die Bestellung eines Betreuers beantragen. Der Petent ist nun offenbar der Auffassung, dieser Antrag müsse auch gleich Alternativen zur Bestellung eines Betreuers („mildere Möglichkeiten“) aufzeigen. Wenn das nicht der Fall sei, so die Forderung der Petition, soll das Betreuungsgericht die Eröffnung eines Verfahrens als „nicht ausreichend begründet“ ablehnen können. Erst im Verlauf einer umfangreichen Diskussion bin ich („Lebensschützer“) dahintergekommen, dass schwerwiegende Missverständnisse bzw. Unkenntnis der entsprechenden Rechtsgrundlagen zur Formulierung dieser Petition geführt haben. Zentral ist dabei offenbar der Irrtum, die einen solchen Antrag stellende Behörde sei auch gleichzeitig für dessen Beurteilung (im Sinne des Aufzeigens von Alternativen zur förmlichen Einrichtung einer Betreuung) verpflichtet bzw. hierfür zuständig. Ich habe mich in mehreren Beiträgen bemüht, dieses Missverständnis aufzuklären. Im Verlauf der Diskussion habe ich im Zuge meiner durch andere Beiträge angeregten Recherchen am Tag des Ablaufs der Mitzeichnungsfrist noch herausgefunden, dass das geltende Recht dem Anliegen der Petition möglicherweise sogar bereits Rechnung trägt (1. Beitrag nach dem Eingangs-Statement). Trotz meiner Bedenken hatte ich an dieser Stelle auf sie hingewiesen. Offenbar haben auch die übrigen Besucher der Seite keinen besonders großen Handlungsbedarf gesehen; vom 19.04.2020 bis zum Mitzeichnungsschluss am 30.04.2020 stieg die Zahl ihrer Unterstützer von ohnehin recht mageren 41 Personen nur noch auf deren 70.

Die Petition 108117 forderte die alleinige Haftung der Kfz-Halter für an ihrem unter Missachtung der Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgestellten Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese durch den Versuch von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen verursacht wurden, an dem ihnen den Weg versperrenden Fahrzeug vorbeizukommen. Damit richtete sie sich zwar nicht unmittelbar auf die Belange oder Interessen von Menschen mit Behinderungen; ich sah mich zu einem Hinweis auf sie an dieser Stelle jedoch geradezu gezwungen, weil die zu ihr geführte Diskussion diese Menschen sehr wohl in besonderer Weise betraf. Trotz einer nach meinem Dafürhalten neutral gehaltenen Begründung wurde die Petition in der Diskussion von sehr vielen Teilnehmern als „Aufruf zur Sachbeschädigung bzw. sogar als „Aufruf zur Selbstjustiz“ verstanden. Ich („Lebensschützer“) habe mich in einer Reihe von Beiträgen und mit der Eröffnung eines eigenen Diskussionszweigs gegen diese Argumentation und das mit ihr vermittelte Bild von Menschen mit Behinderung zur Wehr gesetzt. Dabei habe ich deutlich gemacht, dass man selbstverständlich über den Sinn dieser Petition und auch über die Vereinbarkeit des mit ihr verfolgten Anliegens mit dem deutschen Rechtssystem streiten kann, dass sich aber die geäußerten Vorwürfe insbesondere gegen Menschen mit Behinderung nicht aus dem Text der Petition ergeben und folglich Interpretationen darstellen. Wie unerträglich diese Diskussion teilweise geführt wurde, können Sie an einem ausgewählten Beitrag erkennen, dem ich kurz vor Mitzeichnungsschluss noch eine Antwort hinzufügen konnte. Bei der Erwähnung an dieser Stelle am 19.04.2020 hatte ich Sie um Mitzeichnung dieser Petition gebeten, auch, um gegen diese aus meiner Sicht unsäglichen gegen Menschen mit Behinderung gerichteten Anfeindungen und Unterstellungen ein Zeichen zu setzen. An diesem Tag hatte sie mit mir 67 Mitzeichner gefunden; diese Zahl hat sich bis zum 30.04.2020 noch auf 125 erhöht. Somit stieg deren Zahl in nur 11 Tagen immerhin noch um gut 86%. Allen, die möglicherweise auf meine Btte hin zu diesem Ergebnis beigetragen haben, möchte ich an dieser Stelle danken.

Die Petition 100301 forderte, Schwerbehinderte mit einem GdB von 100/Merkzeichen H/Merkzeichen aG von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu befreien. Beim Hinweis auf diese Petition hatte ich darauf hingewiesen, dass ich ihre Unterstützung insbesondere aus gesellschaftspolitischen Erwägungen für nicht sinnvoll hielte, zumal die Belastungsgrenze für diesen Personenkreis nur halb so hoch liegt wie bei den übrigen Versicherten. Trotz dieser auch in der Diskussion vorgetragenen Gegenargumente stieg die Zahl der Mitzeichner von der Erwähnung an dieser Stelle am 21.03.2020 bis zum Mitzeichnungsschluss am 14.04.2020 noch von 19 auf immerhin 111.

Mit der Petition 101195 wurde gefordert, dass bei der Berechnung des Einkommens im Sinne „Angenhörigen-Entlastungsgesetzes“, nach dessen Bestimmungen unterhaltspflichtige Personen (Kinder gegenüber ihren Eltern bzw. etwa im Falle einer durch eine [angeborene] Behinderung bedingten Pflegebedürftigkeit auch Eltern gegenüber ihren Kindern) nur noch dann zu den Kosten der (Heim-)Pflege herangezogen werden können, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € überschreitet, nicht mehr das Brutto-, sondern stattdessen das Netto-Einkommen als Maßstab herangezogen werden solle. Zur Begründung wurde angeführt, die im Gesetz aktuell getroffene Regelung benachteilige Familien gegenüber alleinstehenden Alleinverdienern. In der Diskussion wurde die Petition überwiegend abgelehnt. Nachdem: am 21.03.2020, vier (!) Tage vor dem Mitzeichnungsschluss am 25.03.2020, gerade einmal 45 Personen sie unterstützt hatten, ist diese Zahl bis zu diesem Tag auch tatsächlich nur von insgesamt 53 Personen mitgezeichnet worden.

Noch weniger Unterstützung als die nachfolgend beschriebene „WC-Petitionerhielt die Petition 98600. Mit einer nicht nur aus meiner Sicht wirren Begründung wurde ein Bürgergeld für in gemeinnützigen Vereinen arbeitende Schwerbehinderte in Höhe der Pfändungsfreigrenze gefordert. Dies wurde in der Diskussion auf die behinderten Beschäftigten in WfbM bezogen; diese könnten demzufolge besser gemeinnützige Arbeiten in Vereinen verrichten, als gezwungenermaßen in den Werkstätten zu arbeiten. Die gesamte hierzu vorgetragene Argumentation schien mir von extremer Unkenntnis der rechtlichen Voraussetzungen geprägt zu sein. In mehreren Beiträgen hatte ich („Lebensschützer“) darauf hingewiesen, dass die erhobenen Forderungen nicht vom Grundgesetz gedeckt und auch unter gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten (gesellschaftliche Akzeptanz behinderter Menschen) eher unsinnig sind. Dies scheint auch die Mehrzahl der Besucher des Petitions-Portals des Deutschen Bundestages so gesehen zu haben. Letztlich stieg die Zahl der Mitzeichner vom 24.02.2020 bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 19.03.2020 nur noch von ohnehin schon mageren 27 auf nicht viel beachtlichere 86.

Die Petition 101650 setzte sich dafür ein, WCs für Rollstuhlnutzer flächendeckend mit Liegen auszurüsten, um auch für größere Kinder bzw. Erwachsene die Möglichkeiten eines Windelwechsels im Liegen zu eröffnen. Nach Durchsicht der Diskussionsbeiträge scheint es tatsächlich einen entsprechenden Bedarf zumindest in einem nennenswerten Umfang zu geben. Daher hatte ich („Lebensschützer“) in dem Diskussionszweig „Re: Baurecht - Ausstattung von behindertengerechten WC mit Liegen“ eine entsprechende Aufrüstung von Behinderten-WCs an ausgewählten Standorten ins Gespräch gebracht, weil ich denke, die Kosten für eine flächendeckende Umrüstung würden die Grenzen der Verhältnismäßigkeit sprengen. Jedoch scheint das Anliegen der Petition nicht allzu viele Menschen überzeugt zu haben; die Zahl ihrer Mitzeichner erhöhte sich vom 18.02.2020 bis zum Mitzeichnungsende am 10.03.2020 lediglich noch von 42 auf 112 Personen.

Die Petition 105698 forderte, den Begriff der „Schwerbehindertenvertretung“ abzuschaffen und durch einen anderen (vorgeschlagen wird „Inklusionsrat“) zu ersetzen. Der Petent gehört nach eigenen Angaben selbst einer Schwerbehindertenvertretung an und erläuterte in seiner Begründung, ihm sei gesagt worden, diese Bezeichnung klinge diskriminierend. In der Diskussion wurde das Ansinnen überwiegend abgelehnt; auch ich konnte an dieser Stelle eine Mitzeichnung nicht empfehlen. Die Zahl ihrer Unterstützer stieg denn auch (folgerichtig?) vom 27.01.2020 bis zum Mitzeichnungsschluss am 19.02.2020 nur noch von 26 auf 64 Personen.

Die Petition 101501 forderte eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Kennzeichnung von Tabletten mit ihrem Namen bzw. einem eindeutigen Kürzel, um Verwechslungen bei der Medikamentengabe insbesondere beim Einsatz von Tages- bzw. Wochendispensern zu vermeiden. Dies scheint auf den ersten Blick eine durchaus sinnvolle Forderung zu sein; allerdings stellt sich die Frage, inwieweit eine Umsetzung realistisch ist. Schließlich werden die meisten Arzneimittel derzeit nicht in Deutschland, ja nicht einmal in Europa, sondern in asiatischen Ländern hergestellt. Somit dürfte es schwierig sein, die Hersteller mittels eines deutschen Gesetzes zu einer solchen Kennzeichnung zu verpflichten. Weil mit der Petition ein durchaus schwerwiegendes Problem angesprochen wurde, hatte ich trotz dieses Umsetzungsproblems eine Mitzeichnung empfohlen. Offenbar haben jedoch bei den Besuchern der Petitions-Seite die Bedenken überwogen. Zwischen dem 27.01.2020 und dem Mitzeichnungsschluss am 05.02.2020 stieg die Zahl ihrer Unterstützer nur noch von 80 auf 114.

Die Petition 98548 setzte sich dafür ein, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter auf Werte zwischen 15 km/h und 25 km/h anzuheben. Hiergegen waren in der Diskussion und auch von mir schwerwiegende Bedenken geltend gemacht worden. Diesen haben sich offenbar die meisten Besucher des Forums angeschlossen: Vom 06.12.2019 bis zum Mitzeichnungsschluss am 26.12.2019 stieg die Zahl ihrer Unterstützer nur noch von 22 auf 49 Personen.

Die Petition 100987 setzte sich für eine Abschaffung der „Investitionsumlage“ ein, die die Bewohner von Pflegeheimen zusätzlich zu den eigentlichen Pflegekosten zu zahlen haben. In der Diskussion war die Forderung aufgestellt worden, die notwendigen Investitionen müssten „aus den Gewinnen“ der Pflegeheimbetreiber finanziert werden. Andererseits wurde angemerkt, die Forderung beruhe auf einer „Milchmädchenrechnung“: Würde man die Investitionsumlage abschaffen, müsste entsprechend der Pflegesatz erhöht werden. Dazu hatte ich („Lebensschützer“) in einem weiteren Beitrag angemerkt, dass die für die eigentliche Pflege gedachten Leistungen aus der Pflegeversicherung bzw. vom Sozialamt auch der Bezahlung der Pflege vorbehalten bleiben sollten, wenn überhaupt eine menschenwürdige Pflege gewährleistet werden soll. Eine Lösung könne nur darin bestehen, den Kreis der Betreiber von Pflegeheimen auf gemeinnützige zu beschränken und/oder die notwendigen Investitionen von Pflegeheimen zu einer staatlichen Aufgabe zu machen. Die Zahl ihrer Unterstützer stieg denn auch vom 06.12.2019 bis zum Mitzeichnungsschluss am 25.12.2019 nur noch von 55 auf 138 Personen.

Mit der Petition 99849 wurde eine Reform des Betreuungsrechts mit einer stärkeren Berücksichtigung des Willens der betreuten Person gefordert. Bei der Erwähnung an dieser Stelle hatte ich bereits Zweifel angemeldet, ob sie Aussicht auf Erfolg haben könne, zumal die Forderungen sehr vage formuliert waren. Aus diesem Grund hatte ich sie auch nicht mitgezeichnet. Die Zahl ihrer Mitzeichner erhöhte sich denn auch vom Tag ihrer Veröffentlichung am 25.11.2019 bis zum Mitzeichnungsschluss am 23.12.2019 nur von 4 auf 98 Personen.

Mit der Petition 99485 wurde gefordert, die Erhebung der Mehrwertsteuer auf lebensnotwendige Medikamente abzuschaffen. Die sehr dürftige Begründung wies lediglich darauf hin, es könne nicht sein, dass an kranken und behinderten Menschen Geld verdient wird. Obwohl in der Diskussion darauf hingewiesen wurde, dass die mit dieser Petition verfolgte Abschaffung der Mehrwertsteuer die auf diese Medikamente angewiesenen Personen gar nicht finanziell entlasten würde, sondern allenfalls die sie bezahlenden Krankenkassen oder im günstigsten Fall, wenn die Krankenkassen aufgrund der erzielten Einsparungen die Beiträge senken würden (was ich persönlich für sehr unwahrscheinlich erachte) die Gesamtheit der Beitragszahler, stieg die Zahl ihrer Mitzeichner nach der Erwähnung an dieser Stelle am 09.11.2019 noch bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 28.11.2019 noch von 96 auf erstaunliche 415 Personen.

Die Petition 98286 den Deutschen Bundestag auf, einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn abzulehnen, aus Kostengründen (hohe Aufwendungen durch die gesetzlichen Krankenkassen) Menschen, die dauerhaft auf ein Beatmungsgerät angewiesen sind, von der ambulanten medizinischen Versorgung auszuschließen und quasi zwangsweise in stationären (Pflege-)Einrichtungen unterzubringen. Diese Pläne wurden seinerzeit damit begründet, im Rahmen der ambulanten pflegerischen Versorgung sei die notwendige Qualität nicht gewährleistet. Grundsätzlich würde eine Verwirklichung des Anliegens des Gesetzentwurfs selbstverständlich einen äußerst schwerwiegenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen darstellen; möglicherweise würde eine solche Regelung sogar gegen das Grundgesetz verstoßen und letztlich zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht führen. Daher hatte ich das Anliegen der Petition auf jeden Fall für unterstützenswert gehalten. Wie ich in der ersten Dezemberwoche den Medien entnehmen konnte, sind diese Pläne jedoch offenbar inzwischen vom Bundesgesundheitsministerium „entschärft“ worden: der Vorrang stationärer Betreuung soll demnach jedenfalls für Personen, die noch am öffentlichen Leben teilnehmen können, gestrichen worden sein. Möglicherweise ist dies bereits ein Erfolg dieser Petition: vom 08.11.2019 bis zum Mitzeichnungsschluss am 28.11.2019 stieg die Zahl der Unterstützer von 127 auf immerhin 288 Personen.

Die Petition 98520 forderte „mehr Verständnis und Rücksichtnahme für Menschen mit Schwerbehinderung in gerichtlichen und anderen Verfahren“. Im Ergebnis war damit gemeint, als schwerbehindert anerkannten Personen in rechtlichen Verfahren flexiblere Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln bzw. die Vorlage von Unterlagen einzuräumen. In der Diskussion hatten verschiedene Teilnehmer zu Recht deutlich gemacht, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen völlig ausreichen, um dem Anliegen der Petition Rechnung zu tragen. Zudem wurde – ebenfalls zu Recht – eingewendet, dass eine „Schwerbehinderung“ allein kein Anknüpfungspunkt für die von der Petition geforderten Erleichterungen im Rechtsverkehr sein könne, womit es auch an der hinreichenden Genauigkeit der Bestimmung des Personenkreises fehle, der von Erleichterungen bei der Einhaltung von Fristen profitieren soll. Trotz der auch von mir an dieser Stelle geäußerten Bedenken gegen eine Mitzeichnung stieg die Zahl der Unterstützer nach der Erwähnung an dieser Stelle am 08.11.2019 bis zum Mitzeichnungsschluss am 26.11.2019 noch von 39 auf immerhin 118 Personen.

Die Petition 99941 forderte die Übernahme der vollen Kosten für eine „sexuelle Begleitung“, um auch Menschen mit (sehr) schweren Behinderungen ein sexuelles Erleben zu ermöglichen. In der Begründung wird auf eine (offenbar in Österreich ausgestrahlte)  Fernsehsendung verwiesen: diese hatte den Angaben zufolge darüber  berichtet, dass eine Frau behinderten Menschen ermöglicht habe, „das wundervollste Erlebnis in der Realität zu erleben“, indem sie ihnen die Möglichkeit zur „Sex-Arbeit“ gegeben habe. Als Antwort auf einen Diskussionsbeitrag, der um Verständnis für das Anliegen der Petition wirbt, hatte ich („Lebensschützer“) meine  Auffassung dargelegt, dass eine Umsetzung des Anliegens dieser Petition bedeuten würde, behinderten Menschen einen weiteren Teil ihrer Würde zu  nehmen. Offensichtlich hat der/die Petent/in auch nur wenige Menschen zu überzeugen vermocht. Die Zahl der Mitzeichner erhöhte sich nach der Erwähnung an dieser Stelle am 07.11.2019 bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 22.11.2019 gerade einmal von 42 auf 67.

Die Petition 97226  forderte eine Regelung auf Gesetzes- oder Verordnungsebene, die im Zahlungsverkehr wichtige IBAN in 4-er- und 2-er-Blöcke aufgeteilt darzustellen. Ich hatte an dieser Stelle auf sie hingewiesen, weil ich  denke, dass z.B. sehbehinderte Menschen mit der visuellen Erfassung dieser immerhin 20-stelligen Buchstaben- und Zahlenkolonne Probleme  haben, wenn diese „in einem Rutsch“, also ohne Leerstellen, oder in willkürlich aufgeteilten Blöcken dargestellt ist (eine solche Darstellung hat mich selbst einmal derart verwirrt, dass ich zunächst an eine fehlerhafte, weil unvollständige IBAN glaubte). Durch einen Diskussionsbeitrag, der erst nach der  Erwähnung der Petition an dieser Stelle erstellt wurde, wird allerdings  deutlich, dass das Problem offenbar bereits durch die DIN 5008 geregelt ist. Vielleicht ist auch hierdurch zu erklären, dass nach einem sehr „stürmischen“ Start der Mitzeichnungen (am 20.08.2019, nur einen Tag nach Beginn der Mitzeichnungsfrist, hatten bereits 13 Personen mitgezeichnet) bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 16.09.2019 nur insgesamt 62 Personen die Petition unterstützten.

Die Petition 97769 forderte, jeder „festgehaltenen“ Person einen (Rechts[?]-)Anwalt zuzuordnen, der das Verfahren begleitet, sowie eine weitere Person, die dessen Erklärungen möglichst  verständlich und authentisch aufzeichnet und sie vor Ort besucht. Offenbar soll es hier um den Schutz von Personen gehen, die keinen Betreuer haben und zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Abteilung eingewiesen werden. In der Diskussion wird u.a. die Auffassung  vertreten, der geschilderte Sachverhalt sei bereits hinreichend gesetzlich geregelt. Da ich selbst nicht wirklich ergründen kann, worum es bei dem Anliegen dieser Petition tatsächlich geht, hatte ich hier  lediglich auf sie hingewiesen. Da sich die Zahl ihrer Mitzeichner zwischen dem 19.07.2019 und dem Ende der Mitzeichnungsfrist am 11.09.2019 nur von 20 auf 48 erhöht hat, haben ihr wohl auch nur sehr wenige Menschen Bedeutung beigemessen.

Die Petition 95884 beklagte eine angebliche „Diskriminierung Behinderter“ und forderte, diesen mit Hilfe von Internetveröffentlichungen von Musik- und Filmmitschnitten den kostenlosen Zugang zu mit öffentlichen Mitteln geförderten Kulturgütern zu ermöglichen. Bereits die Wortwahl muss Befremden auslösen; hinzu kommt, dass auch ich (wie die wenigen Diskussionsteilnehmer) keinen Handlungsbedarf zu erkennen vermag. So hatte denn auch die Petition am 19.08.2019 gerade einmal 14 Untersützer gefunden. Deren Zahl hat sich bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 04.09.2019 denn auch (wohl folgerichtig) auf nicht mehr als 29 erhöht.

Die Petition 94089 forderte ein Verbot des Online-Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Aus grundsätzlichen Erwägungen zur Arzneimittelsicherheit heraus hatte ich diese Petition mitgezeichnet. Dies auch deshalb, weil ich denke, dass die Risiken eines Versandhandels mit Medikamenten (die  z.T. auch in den verschiedenen Diskussionszweigen angesprochen wurden) nicht unterschätzt werden sollten. Auch auf die generellen Risiken, die sich aus der Zulassung des Online-Arzneimittelhandels ergeben können, wurde in der Diskussion hingewiesen. Zudem wurde deutlich, dass das von dieser Petition geforderte Verbot offenbar nicht an EU-rechtlichen Vorgaben  scheitern würde. Nach dem Hinweis auf dieser Seite am 01.08.2019 stieg die Zahl der Unterstützer noch von 7.285 auf wahrlich nicht  unbeachtliche 10.754 Personen. Obwohl damit das das bei 50.000  Mitzeichnungen liegende Quorum nicht erreicht wurde, ab dem sich der Petitionsausschuss im Regelfall im  Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit der Petition befassen muss, könnte in diesem Fall der Inhalt der Petition dazu führen, dass es dennoch eine solche öffentliche Anhörung gibt (vgl. den entsprechenden Hinweis). Zwar hatte ich bei meinem Hinweis eine Mitzeichnung dieser Petition nicht ausdrücklich empfohlen; sollte er dennoch von dem/der einen oder anderen Leser/in dieser Seiten zum Anlass für eine Mitzeichnung genommen worden sein, so möchte ich diesem/dieser meinen Dank dafür aussprechen, dass ein aus meiner Sicht durchaus unterstützenswertes Anliegen mitgetragen wurde.

Mit der Petition 92864 wurde gefordert, in bestimmten Fällen Eilentscheidungen zur Sicherstellung von Zwangsmedikationen bei Psychiatrie-Patienten zu ermöglichen.Bereits in den bis zum 01.08.2019 erstellten Diskussionsbeiträgen wurde dieses Ansinnen abgelehnt;  u.a. wurde darauf  hingewiesen, dass es nicht mit den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu vereinbaren ist. Auch ich hatte bei dem Hinweis auf diese Petition von einer Mitzeichnung abgeraten.  Folgerichtig stieg die Zahl der Mitzeichner von dem genannten Tag bis  zum Mitzeichnungsschluss am 12.08.2019 auch nur noch von 16 auf 25  Personen.
Die Mitzeichner-Zahlen zu dieser und den beiden hier nachfolgend genannten Petitionen machen zu meiner Erleichterung deutlich, dass die Mehrzahl der Besucher der Petitionsseiten des Deutschen Bundestages offenbar sehr wohl ein Gespür dafür hat, wann eine  Petition völlig den moralischen Werten unserer Gesellschaft  zuwiderläuft bzw. offenbar lediglich der Kompensierung eines Einzelschicksals dienen soll. Dennoch registriere ich andererseits manches Mal mit einer gewissen Bestürzung (und auch einem gewissen  Unverständnis), wie sehr mitunter offensichtlich Emotionen (Gefühle) mehr wiegen als sogar in der jeweiligen Diskussion vorgetragene Argumente, die gegen eine Mitzeichnung sprechen (wie etwa bei der weiter unten erwähnten Petition 83598).

Mit der Petition 96089 wurde eine mangelnde Überprüfbarkeit der Berechtigung der bei Pflegebedürftigkeit abgerechneten bzw. erbrachten Leistungen beklagt und deren Überprüfbarkeit durch eine nicht bei den Pflegekassen angesiedelte Stelle gefordert. Dies solle unter anderem der Verwaltungsvereinfachung dienen. Am 01.08.2019 hatte ich („Lebensschützer“) in  einem von mir eröffneten Diskussionszweig deutlich gemacht, dass ich  diese Petition für überflüssig hielt, und zudem darauf hingewiesen, dass  ihre Umsetzung nicht zu weniger, sondern im Gegenteil zu mehr  Verwaltungsaufwand führen würde. In der verbleibenden Woche bis zum Ende  der Mitzeichnungsfrist am 08.08.2019 hat niemand eine Antwort zu diesem Beitrag verfasst, so dass dieser der einzige überhaupt zu dieser Petition blieb. Auch die Zahl der Mitzeichner stieg nur noch geringfügig  von 38 auf 46 Personen.

Mit der Petition 95229 wurde die Einführung einer Beschäftigungsquote für alleinstehende kinderlose  Männer mit Behinderung gefordert. In der Diskussion hatte ich in einem Beitrag darauf hingewiesen, dass ich es für nicht angemessen halte, ein sicher schwer zu ertragendes Einzelschicksal zum Anlass für eine solche Petition zu nehmen, und auch die möglichen – aus meiner Sicht absurden – Folgen  einer Umsetzung der Forderung aufgezeigt. Nahezu folgerichtig erhöhte  sich denn auch die Zahl der Mitzeichner vom 10.07.2019 bis zum Ende der Zeichnungfrist am 18.07.2019 von 19 nur noch auf 26 (!) Personen.

Am 8. Juli 2019 hatte ich auf die Petition 88315 aufmerksam gemacht, die forderte, dass Assistenzhunde bei entsprechender Verordnung analog zu Blindenhunden von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert  werden sollen. Diese Idee hatte ich seinerzeit als unterstützenswert angesehen. Obwohl die Mitzeichnungsfrist bereits acht Tage später endete, stieg die Zahl der Mitzeichner noch von 151 auf 350 (!) Personen. Allen, die sich auf meinen Hinweis hin zur Mitzeichnung entschlossen haben sollten, möchte ich hiermit für diese Unterstützung Anerkennung aussprechen.

Am 28.06.2019 hatte ich Sie kurzfristig um Unterstützung der zu diesem Zeitpunkt nur noch drei Tage laufenden Petition 94361 gebeten.  In ihr wurde darauf hingewiesen, dass gerade durch die aktuelle  Gesetzgebung zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege die  intensivpflegerische Versorgung schwerst kranker bzw. behinderter  Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener gefährdet wird, und  Maßnahmen zu deren Sicherstellung gefordert. Die Zahl ihrer Mitzeichner stieg im verbleibenden Zeitraum bis zum 30.06.2019  noch von 1.832 auf 1.986. Allen, die auf den hier eingestellten Hinweis  hin diese Petition noch mitgezeichnet hatten, möchte ich hierfür  herzlich danken.

Am 02.05.2019 endete die Zeichnungsfrist für die Petition 83598, die offenbar auf einem Missverständnis seitens des Petenten beruhte.  Mit ihr wurde gefordert, dass der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XII  bei einem Umzug ins Ausland „mitgenommen“  werden kann. In der Diskussion wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Betrag nicht etwa der Pflegeperson zusteht, sonderrn nur als über einen Pflegedienst erbrachte Leistung in Anspruch genommen werden  kann. Da nur nach deutschem Recht zugelassene Pflegedienste Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen können, entbehrte diese Petition folglich jeglicher Grundlage. Auch ich hatte an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass diese Petition aus  diesen Gründen nur als sinnlos bezeichnet werden könne. Dennoch erhöhte  sich die Zahl ihrer Unterstützer nach dem 15.04.2019 von 55 auf 225 (!).

Die bis zum 29.04.2019 laufende Petition 89538 setzte sich mit der Problematik der so genannen „Blister-Verpackungen“  von Medikamenten auseinander. Diese sind für Menschen mit  Einschränkungen im Gebrauch der Hände oft nur mit Mühe zu öffnen, und  zudem sind die Kapseln oft „kreisrund“,  weshalb sie leicht auf den Boden fallen können. Daher wurde ein  Beschluss des Deutschen Bundestages gefordert, diese Verpackungen „barrierefrei“ bzw. den Inhalt nicht mehr „kreisrund“ zu gestalten.  Trotz meiner Auffassung, dass ein solcher Beschluss nicht in die  Kompetenz des Deutschen Bundestages fällt; spricht sie ein  ernstzunehmendes Problem an. In der Hoffnung, dass den Mitgliedern des  Petitionsausschusses etwas einfällt, das gewissermaßen „unterhalb“  eines eine Verpflichtung der Hersteller begründenden Beschlusses liegt,  hatte ich diese Petition trotz des beschriebenen Bedenkens  mitgezeichnet und Sie ermuntert, dies auch zu tun. Vom 15.04.2019 bis  zum Ende der Zeichnungsfrist erhöhte sich die Zahl der Unterstützer von  52 auf immerhin 137 Personen. Allen, die sich auf meinen Hinweis hin zur  Mitzeichnung entschlossen haben, möchte ich hiermit danken.

Mit der ebenfalls am 29.04.2019 endenden Petition 89673 wurde  eine kostenlose Benutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel (außer  Taxen) für Menschen mit Behinderungen gefordert. Nicht nur ich hatte in  einem Diskussionsbeitrag darauf hingewiesen, dass für den Personenkreis,  der in besonderer Weise auf die Benutzung2dieser Verkehrsmittel  angewiesen ist, bereits eine dem Umfang nach ausreichende Regelung  besteht. Zudem wurde von anderen Diskutanten zu Recht darauf  hingewiesen, dass allein die Tatsache einer Behinderung einen  entsprechenden Bedarf gar nicht zu begründen vermag. Wegen der mit einer  solchen Petition verbundenen „Außenwirkung“ hatte ich von einer Mitzeichnung dringend abgeraten. Dennoch hat sich die Zahl der Mitzeiichner vom 15.04.2019 bis zum Zeichnungsende noch von 186 auf 476 erhöht.

Die bis zum 24.04.2019 laufende Petition 90195 forderte eine Abschaffung von „Kuren“ (Rehabilitations- wie auch Vorsorgemaßnahmen [so die Überschrift]) in der gesetzlichen Krankenversicherung – mit  zum Teil abenteuerlichen bis skurrilen Begründungen. Aus Zeitgründen  hatte ich mich an der Diskussion nicht beteiligt; zumal ich davon  ausging, dass genügend Menschen dem Anliegen widersprechen würden. Die  Anzahl der Mitzeichner erhöhte sich nach dem 15.04.2019 noch von 114 auf 130.

Bis zum 22.04.2019 konnte die Petition 89602 mitgezeichnet werden, mit der gefordert wurde,  dass die Beiträge zur Pflegeversicherung künftig (in Angleichung an die  Regelungen für Arbeitnehmer) hälftig von der Rentenversicherung  getragen werden sollen. Dies scheint zwar vordergründig ein Gebot der  Gleichbehandlung von Rentnern und Arbeitnehmern zu sein; allerdings  stellt sich bei näherem Hinsehen die Frage, ob es sich hier nicht  letztendlich um ein „Nullsummenspiel“  handelt, wie einige Diskussionsteilnehmer meinten. Nachdem ich hierzu  mangels eines eigenen Urteils keine Empfehlung aussprechen konnte, hat  sich die Zahl der Mitzeichner zwischen der Erwähnung an dieser Stelle am  15. April 2019 bis zum Ende der Zeichnungsfrist von 189 auf 235  Personen erhöht.

Mit der Petition 85985 wurde – offenbar als Reaktion auf eine Überlegung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag für Kinderlose einzuführen – ein Beschluss des Deutschen Bundestages gefordert, keine weiteren  Zusatzbeiträge in der Sozialversicherung zuzulassen. Die Diskussion  hierzu wurde sehr kontrovers geführt und war zudem sehr hitzig und von unsachlichen und z.T. nicht zum Gegenstand der Petition gehörenden  Elementen geprägt. In mehreren Beiträgen hatte ich („Lebensschützer“) mich  an dieser Diskussion beteiligt und u.a. darauf hingewiesen, dass hier nach meiner Auffassung eine Phantomdiskussion geführt wird. Dies  deshalb, weil derartige Beiträge bislang nur in der gesetzlichen  Pflegeversicherung erhoben werden, was auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zurückgeht. Dasselbe Gericht hat  übrigens in Entscheidungen aus den Jahren 2018 und 2017 einem Zeit-Artikel zufolge  keine Spielräume für Änderungen des Beitragsrechts der Sozialversicherungen gesehen. Aus diesen Gründen hatte ich diese  Petition nicht mitgezeichnet und an dieser Stelle lediglich auf sie  hingewiesen. Diese Bedenken sind offenbar von nicht sehr vielen Menschen  geteilt worden: Zwischen dem 11.03.2019 bis zum Ende der  Mitzeichnungsfrist am 01.04.2019 ist die Zahl ihrer Unterstützer noch von 97 auf 460 gestiegen.

Die Petition 90324 mit  der Forderung, dass Schwerbehinderte mit 63 Jahren Altersrente beziehen  können sollen, wenn die Behinderung mindestens 20 Jahre besteht, hat  bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist (11.03.2019) 257 Unterstützer  gefunden. Damit hat sich die Zahl der  Mitzeichner nach der Bekanntmachung auf dieser Seite (am 19.02.2019)  immerhin noch um fast 190 Personen erhöht. Da ich  seinerzeit die Mitzeichnung dieser Petition empfohlen hatte, möchte ich  all denen danken, die dies aufgrund des Besuches dieser Seite getan  haben.

Mit der Petition 73488 wurde die hohe Zahl von Widerspruchsbescheiden beklagt,  mit denen dieselbe negative Entscheidung der Versagung einer  beantragten Sozialleistung wie im ursprünglichen Bescheid getroffen  wird. Als Abhilfe wurde die Einrichtung nicht weisungsgebundener Stellen  zur Entscheidung über Widersprüche gefordert. Meine seinerzeit  geäußerten Zweifel daran, ob diese Forderung tatsächlich zielführend sei (s.  Diskussionsbeiträge von „Lebensschützer“ in beiden Diskussionszweigen),  wurden offenbar geteilt. Jedenfalls konnte diese Petition nach ihrer  Erwähnung auf dieser Seite gerade einmal 50 Mitzeichner hinzugewinnen  und fand somit letztlich 88 Unterstützer.

Mit der Petition 90671 wurde  gefordert, für behinderte/chronisch kranke Menschen besondere  gesetzliche Regelungen für eine teilweise/vollständige Befreiung von der  Rückzahlungspflicht von BAföG-Darlehen zu schaffen, wenn dauerhaft ein  niedriges Einkommen erzielt und so die Rückzahlung zu einer besonderen  (zusätzlichen) Belastung wird. In der Diskussion hatte ich („Lebensschützer“) dargelegt,  dass das Problem zwar anscheinend tatsächlich besteht, weil das BAföG  (Bundesausbildungsförderungsgesetz) offenbar keine Regelungen enthält,  die bei dauerhaft geringem Einkommen die Möglichkeit einer Befreiung von  der Rückzahlungsfrist vorsehen (es ist lediglich eine jährlich neu zu  beantragende Stundung des Darlehns möglich), dass es sich hierbei jedoch  um kein spezifisches Problem behinderter Menschen handle. Daher hatte  ich mich nicht zu einer Mitzeichnung in der Lage gesehen. Dies haben  offenbar viele Personen genauso beurteilt (auch die Diskussion zu dieser  Petition wurde sehr kontrovers und z.T. extrem unsachlich geführt).  Jedenfalls wurde sie von lediglich 68 Personen unterstützt. Seit ihrer  Erwähnung auf dieser Seite am 24.02.2019 bis zum Zeichnungsschluss am  20.03.2019 kamen also nur 55 Mitzeichnungen hinzu.

Bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 14.03.2019 ist die Petition 90744,  die die volle Übernahme der Pflegeheimkosten durch die  Pflegeversicherung forderte, von der wirklich beachtlichen Zahl von  4.211 Personen unterstützt worden. Zwar hatte ich im Diskussionsforum (als „Lebensschützer“) seinerzeit darauf  hingewiesen, dass eine Verwirklichung dieses Anliegens  gesamtgesellschaftlich kaum verträglich wäre, und ihre Unterstützung  nicht empfohlen. Dass dennoch seit der Erwähnung auf dieser Seite 3.737  (!) Unterstützer hinzukamen zeigt mir, welche gesellschaftliche  Bedeutung offenbar das Thema „Begleichung von Pflegeheimkosten“  und die mögliche finanzielle Überforderung der Betroffenen durch diese  Kosten hat. Das durch die hohe Zahl der Mitzeichnungen deutlich  gewordene gesellschaftliche Engagement begrüße ich ausdrücklich. Dennoch  denke ich weiterhin, dass die volle Übernahme von Pflegeheimkosten  durch die Pflegekassen nicht zu realisieren sein wird: Es wären  unrealistisch hohe Beitragssätze erforderlich, die niemand zu zahlen  bereit wäre, oder die Standards in den Pflegeheimen müssten in einem  Ausmaß abgesenkt werden, das die Menschenwürde der Bewohner nicht mehr  garantieren könnte. (Schon heute führt ja der Mangel an Pflegekräften  mancherorts zu unhaltbaren Zuständen, die in Einzelfällen bereits zu  Schließungen von Häusern durch die Heimaufsicht geführt haben.)

Für die Petition 86362 endete  die Mitzeichnungsfrist am 04.03.2019. Sie forderte eine generelle  Einführung der anonymisierten Bewerbung. Auf sie machte ich aufmerksam,  weil ich es für möglich halte, dass anonymisierte Bewerbungen auch eine  bessere Chance für Menschen mit Behinderung sein können, eine Stelle auf  dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten. In der sehr kontrovers  geführten Diskussion war u.a. darauf hingewiesen worden, dass der  tatsächliche Nutzen dieser Bewerbungsform (Verhinderung von  Diskriminierung) durchaus unsicher sei.  Ich persönlich habe mich am letzten Tag der Mitzeichnungsfrist noch für  eine Unterstützung entschieden. Nach der Bekanntgabe auf dieser Seite am  24.02.2019 hat sich die Zahl der Mitzeichner noch von 48 auf  73 erhöht. Sollten Leser dieser Seite unter den zusätzlichen  Mitzeichnern sein, möchte ich diesen für ihr Engagement danken. Zwar  konnte ich seinerkeit wegen eigener Unschlüssigkeit hinsichtlich des  tatsächlichen Nutzens dieser Möglichkeit keine Empfehlung hierzu  aussprechen, konnte einen solchen aber andererseits auch nicht  ausschließen.

Bei der Eröffnung dieser Seite hatte ich auf die Petition 84637 hingewiesen, mit der ein Beschluss des Deutschen Bundestages für eine Erhöhung der Zeitkontingente in der Pflege gefordert wurde, leider erst knapp zwei Tage vor dem Ende der Mitzeichnungsfrist. Dabei hatte ich angemerkt, dass ich zwar das Anliegen dieser Petition begrüße, sie allerdings für zu unkonkret hielte. Gleichwohl hatte ich sie selbst mitgezeichnet und auch eine Mitzeichnung empfohlen, weil hiermit ein Zeichen gesetzt und auf einen Missstand hingewiesen werden könne. Die Zahl der Mitzeichner hat sich nach der Bekanntgabe auf dieser Seite noch von 200 auf 212 erhöht. Zwar wird eine Mitzeichnung in dieser Größenordnung kaum bewirken können, dass der Petitionsausschuss eine Weiterleitung an das Plenum des Deutschen Bundestages beschließt; dennoch möchte ich für den Fall, dass unter den zwölf seit der Bekanntgabe an dieser Stelle hinzugekommenen Mitzeichnern Leser dieser Homepage waren, diesen für ihre Mitzeichnung danken.




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